Netzwerk Kultur und Inklusion

Zur Entstehung des Netzwerks

2009 erfolgte die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung. Artikel 30 der UN-BRK befasst sich mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben:


Artikel 30

Teilhabe am kulturellen Leben

sowie an Erholung, Freizeit und Sport


(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen

a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;

b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;

c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.


(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.


In den 16 Stadtstaaten und Bundesländern der Bundesrepublik wird die UN-BRK in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichen Schwerpunkten umgesetzt – u.a. abhängig von bereits bestehenden Aktivitäten von Eltern, Institutionen, Vereinen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, künstlerischen Institutionen, von Selbstvertretungen und nicht zuletzt von langjährig bestehenden Projekten wie Theatern, Festivals, Konzertreihen usw.

Angeregt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Kulturpolitische Gesellschaft in Bonn im Frühjahr 2014 ein Gutachten über die Entwicklung inklusiv orientierter Kulturarbeit erstellt: Franz Kröger, Irmgard Merkt, Norbert Sievers (2014): Inklusive Kulturelle Bildung und Kulturarbeit. Förderer und Akteure – Programme und Projekte. Institut der Kulturpolitischen Gesellschaft. Bonn 2014. Materialien H. 14 ISBN 978-3-923064-05-2) .

Eine der Empfehlungen des Gutachtens war die Einrichtung eines bundesweiten Netzwerkes im Bereich Kultur und Inklusion ausgesprochen. Der Verein InTakt e.V. stellte an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien einen Antrag auf die Einrichtung eines „Dialog- und Fachforums Kulturelle Inklusion“. Dieses wurde im Spätsommer 2014 bewilligt und im Dezember 2014 wurden im Rahmen eines Roundtable in Dortmund mit Repräsentantinnen und Repräsentanten verschiedener künstlerischer Disziplinen und Berufsfelder und Vertreterinnen mit Beeinträchtigung zentrale Themen einer zukünftigen Netzwerkarbeit diskutiert und erarbeitet.

Seit 2015 fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Netzwerk Kultur und Inklusion, für das die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW die Trägerschaft in Kooperation mit dem Verein InTakt e.V. übernommen hat.


Netzwerkarbeit

Das Netzwerk trifft sich regelmäßig im Frühjahr des Jahres zu einem Roundtable, der die Themen der Jahrestagung festlegt und Herbst des Jahres zur Jahrestagung an der Akademie der Kulturellen Bildung in Remscheid. Die Netzwerktreffen werden dokumentiert und der daraus entstandene Wissenspool ist online frei zugänglich.

Die Themenfelder und ihre Dokumentationen:

2015 Teilhabe am künstlerischen Arbeitsmarkt

2016 Ausbildung für künstlerische Tätigkeit von und mit Menschen mit Behinderung

2017 Menschen mit Behinderung in Presse, Film und Fernsehen: Darstellung und Berichterstattung

2018 Kultur oder Soziales – Kultur und Inklusion im Dilemma?

2019 Inklusion und künstlerische Hochschulen – Status quo und Zukunftsaufgaben

Mehr unter der Homepage der Akademie Remscheid mit den Links zu allen Dokumentationen: kultur-und-inklusion.net

Die Dokumentationen 2015 – 2018 können als Exemplare der Schriftenreihe Netzwerk Kultur und Inklusion bei der Akademie Remscheid bestellt werden. Ab 2019 erscheint die Dokumentation ausschließlich online.